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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Büroservice BeBo GmbH
1. Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Dienstleistungen des Büroservices der BeBo GmbH sowohl in laufender als auch in zukünftiger Geschäftsverbindung. Abweichende Regelungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Individualvereinbarungen im Dienstleistungsvertrag und Angeboten gehen den allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
Über Änderungen oder Ergänzungen ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen wird der Büroservice der BeBo GmbH ihre jeweiligen Vertragspartner in Kenntnis setzen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Bestandteil des Vertrages mit Büroservice der BeBo GmbH.
2. Vertragsabschluss
Das Vertragsverhältnis kommt mit Unterzeichnung eines schriftlichen Dienstleistungsvertrages durch beide Vertragsparteien zustande. Einseitig erteilte Aufträge werden verbindlich erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch Büroservice der BeBo GmbH oder aber mit Beginn der Arbeiten, soweit diese mit Billigung des Auftraggebers erfolgen. Die Billigung des Auftraggebers liegt insbesondere dann vor, wenn dieser dem Büroservice der BeBo GmbH zur Bearbeitung des Auftrages erforderliche Unterlagen, Daten und Informationen überlassen hat.
3. Vertragsgegenstand
Der Gegenstand, der vom Büroservice der BeBo GmbH zu erbringenden Dienstleistung, ergibt sich ausschließlich aus dem zugrunde liegenden schriftlichen Dienstleistungsvertrages oder aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Der Büroservice der BeBo GmbH erbringt Leistungen im Rahmen des §6 Ziffer 3 und 4 STBerG. Er übt darüber hinaus keine steuer- oder rechtsberatenden Tätigkeiten aus.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrages erforderlich ist. Er hat insbesondere unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Daten, Unterlagen und Informationen vollständig und so rechtzeitig zu überlassen, dass der Büroservice der BeBo GmbH eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Dies gilt entsprechend für alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein könnten.
5. Gewährleistung
Der Büroservice der BeBo GmbH verpflichtet sich, alle Leistungen nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Berufsausübung, frei von Mängeln, zu erbringen.
Bei dennoch auftretenden Mängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 633 bis 638 BGB mit der Maßnahme, dass der Auftraggeber dem Büroservice BeBo GmbH in jedem Fall zuerst die Möglichkeit der Nachbesserung innerhalb angemessener Frist einräumen muss.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, eventuelle Mängel unverzüglich nach ihrer Feststellung dem Büroservice der BeBo GmbH anzuzeigen und soweit erforderlich an der Mangelbeseitigung mitzuwirken. Kommt der Büroservice der BeBo GmbH seiner Nachbesserungspflicht unverzüglich nach, ist der Auftraggeber zur Zurückbehaltung der bereits abgerechneten Vergütung nicht berechtigt.
6. Haftung
Der Büroservice der BeBo GmbH haftet grundsätzlich für eigens soweit für das Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Die Höhe des Schadens ist auf die Schäden begrenzt, die aufgrund der jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen typisch und vorhersehbar sind.
Für Leistungsstörungen infolge höherer Gewalt sowie sonstige nicht vom Büroservice der BeBo GmbH zu vertretende, unvorhersehbare, unvermeidbare und außergewöhnliche betriebsfremde Ereignisse ist die Haftung ausgeschlossen
7. Mitwirkung Dritter
Der Büroservice der BeBo GmbH ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrages fachkundige Dritte sowie datenverarbeitende Unternehmen heranzuziehen, für die die Geheimhaltungs- und Datenschutzbestimmungen nach Maßgabe der Ziffer 8 gleichermaßen gelten.
8. Geheimhaltung/Datenschutz
Der Büroservice der BeBo GmbH verpflichtet sich, über alle Daten und Tatsachen, die ihm im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt werden Stillschweigen zu bewahren und Daten des Auftraggebers nur soweit dies zur Vertragerfüllung erforderlich ist zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten. Eine Weitergabe von Daten und sonstigen Informationen an Dritte erflogt nicht, es sei denn die Weitergabe ist zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlich oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung zwingend. Der Auftraggeber kann dem Büroservice der BeBo GmbH jederzeit von ihrer Verschwiegenheitspflicht entbinden.
Der Auftraggeber versichert, die nach dem Bundesdatenschutzgesetz erforderlichen Einwilligungen zur Übermittlung personenbezogener Lohnabrechnungsdaten an den Büroservice der BeBo GmbH von den betreffenden Personen zuvor eingeholt zu haben. Für die Datenübermittlung an den Büroservice der BeBo GmbH ist der Auftraggeber verantwortlich.
Der Auftraggeber ist berechtigt, jederzeit die Herausgabe der übermittelten personenbezogenen Daten zu verlangen, wobei dem Büroservice der BeBo GmbH ein Zurückhaltungsrecht nicht zusteht.
Die Verschwiegenheitspflicht des Büroservice der BeBo GmbH besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist. Der Büroservice der BeBo GmbH ist insbesondere gegenüber seiner Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von seiner Verschwiegenheitsverpflichtung befreit, soweit sie nach den dortigen Versicherungsbedingungen zur Information und Mitwirkung verpflichtet sind.
Die Verschwiegenheitsverpflichtung des Büroservice der BeBo GmbH gilt über die Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses hinaus.
9. Preise/Zahlungsbedingungen
Die Preise für die vom Büroservice der BeBo GmbH zu erbringenden Leistungen bestimmen sich nach den jeweils angebotenen bzw. akzeptierten Einzelpreisvereinbarungen.
Alle in den Angeboten und Verträgen enthaltenen Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils gültige Umsatzsteuer hinzukommt.
Der Büroservice der BeBo GmbH stellt die von ihm erbrachten Leistungen frühestens am letzten Tage der jeweiligen Leistung zugrunde liegenden Abrechnungsperiode monatlich in Rechnung oder direkt nach Abschluss eines Einzelauftrages. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung durch den Auftraggeber fällig.
10. Vertragsdauer/Kündigung
Der Vertrag beginnt zum vereinbarten Termin, hilfsweise mit Beginn der Arbeiten gemäß Ziffer 2.
Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Leistungszeit oder durch sofortige Kündigung.
Nach Beendigung des Vertrages und Erledigung eventuell anfallender Abschlussarbeiten stellt der Büroservice der BeBo GmbH dem Auftraggeber sämtliche übergebenen Unterlagen zur Verfügung. Gleichzeitig löscht der Büroservice der BeBo GmbH sämtliche Daten und Stammdaten von den vorhandenen Datenträgern.
11. Gerichtsstand
Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung zwischen den Parteien vorliegen, ist der Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien Darmstadt. Dem Büroservice der BeBo GmbH bleibt jedoch berechtigt, Ansprüche auch im Sitz des Auftraggebers gerichtlich geltend zu machen.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12. Schriftform
Vereinbarungen der Parteien sowie die Änderungen oder Ergänzungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, wobei Übermittlung per Telefax dem Schriftformerfordernis genügt, nicht jedoch Übermittlung per E-Mail.
13. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so ist die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nach kommt.
Stand 01.01.2008 |
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